Wettbewerbsrecht

Sollte Ihr Unternehmen feststellen oder den Verdacht hegen, dass sich ein Wettbewerber durch unlauteres Verhalten Vorteile im Wettbewerb verschafft, so beraten wir und setzen ggf. durch Abmahnung, einstweiligen Rechtsschutz und erforderlichenfalls durch Klage die Ansprüche Ihres Unternehmens effektiv durch.

In Betracht kommen insoweit insbesondere Wettbewerbsverstöße in Form von

• Äußerung oder Verbreitung von falschen Tatsachen über Ihr Unternehmen oder dessen Waren oder Dienstleistungen 

• Herabsetzung Ihres Unternehmens oder dessen Waren oder Dienstleistungen 

• Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens 

• öffentlicher Herabsetzung Ihres Unternehmens oder seiner Waren oder Dienstleistungen 

• Irreführung von Verbrauchern durch falsche Angaben des Wettbewerbers über seine Waren oder Dienstleistungen 

• Verstöße eines Wettbewerbers gegen das Verbraucherschutzrecht  

• bestimmten Arten vergleichender Werbung  

• belästigender Werbung mittels unerwünschter E-Mail, Telefon, Telefax oder Briefwerbung. 

Selbstverständlich können Sie auch bei der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen durch Ihre Wettbewerber – etwa durch Abmahnungen – auf unsere Erfahrung vertrauen. 
Adresse

Kaiserstraße 56
60329 Frankfurt am Main 

Kontakt

Tel. +49 (0) 69 - 24 24 65 60
Fax. +49 (0) 69 - 24 24 65 64
E-Mail: kanzlei[at]ra-weise.de

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